DIE RUSSLANDDEUTSCHEN ZWISCHEN NATIONALER WIEDERGUTMACHUNG UND ALLGEMEINER ZUWANDERUNGSPOLITIK |
Festvortrag von Dr. Christoph Bergner zur Jubiläumsveranstaltung 60 Jahre Göttinger Arbeitskreis e.V. in der Aula der Universität Göttingen am 21. Dezember 2006 (Kurzfassung) …Wenn es also um die von mir zu vertretenden politischen Zielstellungen geht, so ist es nahe liegend, zuerst auf den einschlägigen Text aus der Koalitionsvereinbarung unserer Bundesregierung zu verweisen. Hier heißt es: „ Wir bekennen uns auch weiterhin zu der Verantwortung sowohl für diejenigen Menschen, die als Deutsche in Ost- und Südosteuropa sowie in der Sowjetunion unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben und in ihrer jetzigen Heimat bleiben wollen, als auch für jene, die nach Deutschland aussiedeln. Dies gilt insbesondere für die Deutschen in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, bei denen das Kriegsfolgenschicksal am längsten nachwirkt. Die Kultur der aus ihrer Heimat vertriebenen Deutschen ist ein Bestandteil des Erbes der ganzen deutschen Nation, das wir pflegen und erhalten wollen. Angehörigen der deutschen Minderheit in den Herkunftsländern der Aussiedler soll über die Gewährung von Hilfen aus Deutschland, deren Effektivität wir steigern wollen, eine bessere Lebens- und Zukunftsperspektive in den Herkunftsländern ermöglicht werden.“ Die genannten Passagen der Koalitionsvereinbarung scheinen mir aus zwei Gründen bemerkens- und zitierenswert. Zum einen verdient es Erwähnung, dass in den beiden vorangegangenen Wahlperioden die Aussiedlerpolitik keine so ausdrückliche Berücksichtigung in den programmatischen Vorgaben der jeweiligen Bundesregierungen fand wie in den vorliegenden Passagen. Wichtiger ist, dass die Koalitionsvereinbarung den Zusammenhang zwischen Aussiedlerpolitik und Kriegsfolgenbewältigung deutlich hervorhebt. Ohne diesen Zusammenhang bleibt das Anliegen von Aussiedlerpolitik unverständlich. Dabei hilft der zeitgeschichtliche Rückblick auf die Nachkriegssituation, die Dimensionen der Politik zur Kriegsfolgenbewältigung besser zu erkennen. Nach dem Grauen des Nationalsozialismus und den Katastrophen des 2.Weltkrieges stand die Frage: Wie stellt sich Deutschland, wie stellen sich die Deutschen ihrer nationalen Verantwortung? Eine Frage, die ihre Bedeutung bekanntlich bis heute nicht völlig verloren hat. Dabei umfasste das Verständnis von nationaler Verantwortung mindestens zwei Aspekte. - Zum einen ging es nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ um Versöhnung und Wiedergutmachung gegenüber den Opfern des nationalsozialistischen Rassenwahns und der Hitlerischen Eroberungskriege. - Neben diesem Versöhnungsziel stand aber unabweislich die Herausforderung zur Solidarität unter den Deutschen, die von den Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft sehr unterschiedlich, oft willkürlich oder zufällig betroffen waren. Es gab solche, die das Glück hatten, heil aus dem Krieg zurückzukehren und solche, die getötet oder verletzt wurden. Es gab solche, die das Glück hatten, Hab und Gut zu behalten und solche, die ausgebombt wurden. Es gab diejenigen, die in ihrer Heimat weiterlebten und diejenigen, die aus der Heimat vertrieben wurden. Nationale Verantwortung übernehmen bedeutete deshalb neben den notwendigen deutschen Aussöhnungsbemühungen auch den solidarischen Ausgleich unter den Deutschen unterschiedlicher Kriegsbetroffenheit zu suchen. Die Felder dieser Politik des Lastenausgleiches sind bekanntlich vielfältig gewesen. Es entsprach der Logik dieser Solidarität (und war außerdem vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Konsequenzen aus Artikel 116 Grundgesetz geboten), die Deutschen in den Ländern Osteuropas, die infolge des Krieges wegen ihrer Volkszugehörigkeit schwere Lasten zu tragen hatten, in den Hilfsanspruch gegenüber unserem deutschen Gemeinwesen einzubeziehen. Eingedenk dieser Zusammenhänge wird deutlich, Aussiedlerpolitik ist nicht irgendeine Zuwanderungspolitik. Aussiedlerpolitik ist Teil des bis in unsere Tage fortreichenden Bemühens der Bundesregierung sich der nationalen Verantwortung Deutschlands im Blick auf die Folgen des Nationalsozialismus und des 2.Weltkrieges zu stellen. Die Russlanddeutschen waren zeitlich die letzten, bei denen die Notwendigkeit dieses solidarischen Ausgleichs zur Geltung kam. Sie, die nach dem Überfall Hitlers auf die Sowjetunion zu unschuldigen Opfern Stalinscher Rache wurden, hatten das nachhaltigste und wohl folgenreichste Kriegsfolgenschicksal einer deutschen Volksgruppe im Ausland. Der deutsche Staat hat sich deshalb nach dem Fall des eisernen Vorhangs ausdrücklich zur Solidarität mit den Russlanddeutschen bekannt und sie auf zweierlei Weise umzusetzen versucht: - Einerseits mit Hilfen für die deutsche Minderheit in den Herkunftsgebieten der ehemaligen Sowjetunion und - zweitens durch die Bereitschaft zu Aufnahme, Einbürgerung und Integration derjenigen, die in ihre historische Heimat Deutschland zurückkehren wollen. Auf beiden Feldern hat die deutsche Bundesrepublik insbesondere in den 90er Jahren beachtliches geleistet: - Über 650 Mio. Euro sind an Hilfen für die Deutschen in die Herkunftsgebiete der ehemaligen Sowjetunion geflossen, um die Folgen von Deportation und Unterdrückung überwinden zu helfen. - 2,3 Mio. Russlanddeutsche Spätaussiedler wurden in Deutschland aufgenommen und integriert. Das entspricht ziemlich genau der Einwohnerzahl des Freistaates Thüringen. Allein dieser Vergleich – wir haben im Rahmen der Aussiedleraufnahme bevölkerungsmäßig ein weiteres Bundesland hinzubekommen – macht die Größenordnung der Leistung deutlich. Die relative Geräuschlosigkeit, mit der ein Prozess dieser Dimension verlief, mag als Indiz dafür gelten, dass in den allermeisten Fällen die Integration in unsere Gesellschaft gut gelungen sein muss, besser jedenfalls als manches leichtfertige Gerede und manche Mediendarstellung glauben machen will. Es fehlt leider nicht an Veröffentlichungen, die den Eindruck erwecken, die Russlanddeutschen seien eine besonders problematische Zuwanderergruppe. Gerade in der letzter Zeit hatten wir wieder Gelegenheit auf anders lautende Erkenntnisse zu verweisen, als eine Studie des Landeskriminalamtes Hamburg - vergleichbar älteren Untersuchungen in anderen Bundesländern - belegte, dass die durchschnittliche Kriminalitätshäufigkeit bei Spätaussiedlern eher niedriger ist als bei Einheimischen. Damit sollen die Schwierigkeiten mit Problemgruppen vor allem männlicher Jugendlicher, die die Brüche der Umsiedlung und des Milieuwechsels schwer verkraftet haben, nicht bagatellisiert werden. Wir brauchen gerade für solche Problemgruppen auch in der Zukunft gezielte Integrationsarbeit. Wir verschlechtern aber die Voraussetzungen für Integration, wenn wir die Russlanddeutschen, wie es leider viel zu häufig geschieht, unter unberechtigten Generalverdacht stellen. Die Kennziffern sowohl bei den Hilfen in den Herkunftsgebieten wie auch bei den Aufnahmezahlen sind also durchaus eindrucksvoll, aber gerade vor dem Hintergrund solch beachtlicher Bilanzen stellt sich die Frage nach den zukünftigen Perspektiven der Aussiedlerpolitik. Welche Perspektive hat eine Politik, die der besonderen Dimension ihres politischen Anliegens – Kriegsfolgenbewältigung und Übernahme nationalen Verantwortung Deutschlands – zeitgemäß gerecht bleiben will? Wie können wir es ermöglichen, dass die bisherigen Ergebnisse der Aussiedlerpolitik zu Bausteinen zukunftsweisender Strukturen werden, etwa des europäischen Einigungsprozesses oder im Rahmen der zivilgesellschaftlichen Beziehungen zu Partnerstaaten der ehemaligen Sowjetunion? Ehe ich mich diesen Fragen zuwende, will ich mich im Sinne des Themas mit der Entwicklung der jüngeren Zeit kritisch auseinandersetzen. In den zurückliegenden Jahren haben sich die rechtlichen Hürden für Übersiedlung der Russlanddeutschen in die Bundesrepublik zunehmend erhöht. Von nachhaltiger Bedeutung waren die Einführung der Sprachtests für die Feststellung des Spätaussiedlerstatus im Jahre 1996 (§ 6 Abs. 2 BVFG) und die mit dem Zuwanderungsgesetz verfügte Notwendigkeit, deutsche Sprachgrundkenntnisse nachzuweisen, um entsprechend § 7 Abs.2 als Familienangehörige in den Aufnahmebescheid aufgenommen zu werden und auf der Grundlage familiärer Bindungen zusammen mit dem Spätaussiedler übersiedeln zu können. Um Missverständnissen vorzubeugen sei hervorgehoben: Die Kenntnis der deutschen Sprache ist wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in unserem Land. Deshalb appelliere ich auch nachdrücklich immer wieder bei meinen Begegnungen mit Spätaussiedlern, sie mögen die deutsche Sprache lernen und sie möglichst auch wieder zu ihrer Muttersprache werden lassen. Man braucht die russische Sprache ja deshalb nicht zu vergessen! So wichtig aber der Erwerb der deutschen Sprachekenntnisse sein mag, die Forderung nach deutschem Spracherwerb sollte aber nicht zu einem falschen Bild der Volksgruppe der Russlanddeutschen beitragen. Der Verlust der deutschen Sprachkenntnis unter vielen Russlanddeutschen ist nicht das Resultat einer leichtfertigen kulturellen Selbstaufgabe oder gar Ignoranz gegenüber der eigenen deutschen Identität. Der deutsche Sprachverlust ist in den allermeisten Fällen das Ergebnis Stalinistischer Repressionspolitik und deshalb untrennbar mit dem Kriegsfolgenschicksal verbunden. Wir können den Russlanddeutschen, denen wir bei der Überwindung des Kriegsfolgenschicksals helfen wollen, den Verlust ihrer deutschen Sprache darum auch schwerlich zum Vorwurf machen. Als Beleg für das Ringen Russlanddeutscher um die Bindung an die eigene Sprache gibt es für mich neben zahlreichen Schilderungen persönlicher Schicksale das bewegende Gedicht der Russlanddeutschen Dichterin Erna Hummel: An meine Muttersprache. „Durch dich verlor ich einst mein Vaterhaus erniedrigt musst ich in die Welt hinaus …. Wenn ich im Staub auch deinetwegen lag Bliebst du die Kraft, die neue Hoffnung gab ….“ An dieser Wertschätzung gegenüber der eigenen Muttersprache können sich manche, die in unserer deutschen Mehrheitsgesellschaft groß geworden sind und einem laxen Sprachgebrauch hingeben, durchaus ein Beispiel nehmen. Wer die russlanddeutsche Identität zu verstehen sucht, der darf sich also nicht an den Aufnahmekriterien des Zuwanderungsgesetzes für Spätaussiedler orientieren. Die Russlanddeutschen begegnen uns viel mehr als Schicksals- denn als deutsche Sprachgemeinschaft. Ich sage dies nicht, weil ich eine entsprechende Änderung des Zuwanderungsgesetzes für möglich halte oder für sie eintrete. Ich möchte, nachdem es auch für mich ein Lernprozess war, jedoch verhindern, dass wir ein unzutreffendes Bild von der kulturellen Identität der Russlanddeutschen pflegen. Diese kulturelle Identität ist nicht vorrangig an der Sprache festzumachen, sondern an Familientradition, Familienschicksal, Leid- und Konflikterfahrung, insbesondere im Zusammenhang mit der Deportation und nachfolgenden Unterdrückung, in religiösen und konfessionellen Bindungen. Seit 1996 muss der aussiedlungswillige Russlanddeutsche sein Bekenntnis zum deutschen Volkstum und den Nachweis rechtlicher Zuordnung zur deutschen Nationalität durch „familiär vermittelte deutsche Sprache“ bestätigen ehe er den Status des Spätaussiedlers erhalten kann (§6 Abs.2 BVFG). Der Gesetzgeber hat sich bemüht, den Umstand von äußerer Unterdrückung familiärer Weitergabe der Muttersprache zu berücksichtigen. Das Kriterium der deutschen Sprachvermittlung kann entfallen, wenn die familiäre Sprachweitergabe im „Aussiedlungsgebiet nicht möglich oder nicht zumutbar“ war. Der Nachweis solcher Sprachunterdrückung ist bisher jedoch offenbar nur in Einzelfällen gelungen. Wie soll man auch unter den vielen Schäden, die Unterdrückung und Gewaltherrschaft bis heute hinterlassen haben, rechtlich verwertbare Anhaltspunkte für die Ursachen des Sprachverlustes ausweisen können. Unter den nach Deutschland kommenden Russlanddeutschen sank nach Einführung des Sprachtests die Zahl derer, die als „Spätaussiedler in eigener Person“ Aufnahme fanden zugunsten derer, die als dessen Familienangehörige (Abkömmlinge) in seinen „Aufnahmebescheid einbezogen“ wurden. Anders als vielfach behauptet hat sich damit die Volksgruppenzugehörigkeit derer, die zu uns kamen, kaum geändert. Wer früher als Spätaussiedler gekommen wäre, kam nachfolgend verstärkt als Verwandter eines Spätaussiedlers. Es entstanden jedoch neue Härtesituationen, denn man musste vor Ausreise des Aussiedlers in seinen Aufnahmebescheid eingetragen sein, wenn man als Russlandeutscher nach Deutschland wollte. Anschließend bestanden keine Chancen mehr, diesen Schritt zu gehen. So begegnen mir in Sprechstunden erschütternde Fälle zerrissener Familien, denen ich keinerlei Hilfszusage machen kann. Ich denke beispielsweise an den alten Bauern, der mir berichtete seine vier Geschwister seien nach der Deportation über tausende Kilometer getrennt gewesen. Die Mutter habe es aber im Zeitraum von zehn Jahren geschafft, alle an einem Ort wieder zusammen zu bringen. Warum –so seine Frage- verwehren wir es ihm, der als Deutscher ins freie Deutschland kam, seine dritte Tochter nach zu holen, die bei der Ausreise der Familie vor einigen Jahren noch nicht aus Russland mitkommen konnte. Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes haben sich die Hürden weiter erhöht. Seit 1.1.2005 müssen nun auch die Familienangehörigen des Spätaussiedlers deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (sie müssen allerdings nicht familiär vermittelt - sondern dürfen im einschlägigen Unterricht erlernt worden sein) um in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers eingetragen zu werden. Was im Sinne der Förderung der Integration in die deutsche Gesellschaft als sinnvoll gelten kann, wird dann problematisch, wenn sich der Gesetzgeber anschickt anhand des Sprachkriteriums über die Volkszugehörigkeit zu entscheiden. So nennt das Zuwanderungsgesetz (§ 27 Abs.1 BVFG) die Kinder deutscher Eltern, die beim deutschen Sprachtest scheitern und deshalb nicht in den Aufnahmebescheid aufgenommen werden „nichtdeutsche Abkömmlinge“ des Spätaussiedlers. Ich hoffe es gelingt uns diese irreführende Apostrophierung (Wer kann den Kindern von Deutschen den Wunsch nach deutscher Volkszugehörigkeit verweigern?), die auch problematische Auswirkungen auf die Identitätsfindung der Deutschen in den Herkunftsgebieten hat, bei der anstehenden 7. Novellierung des BVFG zu korrigieren. Wie in der Formulierung des Themas bereits zum Ausdruck kommt, verfolgt das Zuwanderungsgesetz einen übergreifenden Integrationsbegriff. Sofern es um Integration geht, wird zwischen den Zuwanderergruppen nicht mehr im Einzelnen unterschieden. Es sind alles Migranten. Das Verfahren mag unter dem Gesichtspunkt effektiver Organisation der Integrationsarbeit Vorteile bringen. Inzwischen werden aber selbst diesbezüglich Grenzen sichtbar. Gerade kürzlich erklärten mir Vertreter von Wohlfahrtsverbänden, dass je „sozialpsychologischer“ die Integrationsarbeit werde, desto mehr müsse man an die kulturelle Identität und Herkunft des Betroffenen anknüpfen. Was aber auch im Institutionen- und Regelungsgefüge des Zuwanderungsgesetzes nicht verloren gehen darf sind die besonderen historischen und moralischen Verpflichtungen der Aussiedlerpolitik. Für die Bundesregierung bedeutet dies, dass wir neben der Beauftragten für Migration und Integration, Frau Staatsminister Böhmer, den Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten in meiner Person haben. Frau Böhmer und ich arbeiten gut zusammen, aber wir respektieren die Spezifik der unterschiedlichen Aufgaben dort, wo es sie zu respektieren gilt. So haben wir für die Spezifik der Anliegen unterschiedliche Beratungsgremien, etwa den für unsere Fragen zuständigen Aussiedlerbeirat, versuchen aber, etwa bei der Erarbeitung des anstehenden nationalen Integrationsplanes beide Belange zusammen zu führen. Mit der Erhöhung der Zuwanderungshürden sind die Aussiedlerzahlen dramatisch zurückgegangen. Von jährlich über 200.000 russlanddeutschen Spätaussiedlern vor etwa zehn Jahren auf ca. 35.000 in 2005 und auf voraussichtlich ca. 7.500 in diesem Jahr. Wir gehen davon aus, dass diese reduzierte Zuwanderung nicht nur auf die Erhöhung der Zuwanderungshürden zurückzuführen ist, denn noch gibt es viele Russlanddeutsche (über 100.000), die, obwohl sie im Besitz eines Aufnahmebescheides sind, bisher nicht übersiedelten. Dies lässt darauf schließen, dass die geringere Zuwanderung auch als Resultat unserer Hilfenpolitik gesehen werden kann, einer Hilfenpolitik, die bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Konsolidierung insbesondere in Russland und Kasachstan zu einer Festigung des Bleibewillens der Deutschen führte. Mit der geringeren Übersiedlungsquote ergeben sich neue Chancen, zur Stabilisierung der deutschen Minderheit in den Herkunftsgebieten beizutragen. Stand vor etwa zehn Jahren die Hilfenpolitik sehr stark unter dem Druck, mit elementaren Maßnahmen kurzfristig Bleibewillen zu begründen, so haben wir heute mehr Freiräume, uns den Fragen der Perspektiven der kulturellen Identität der Russlanddeutschen in den Herkunftsgebieten zuzuwenden und dort hilfreich zu sein. Dies bedeutet eine veränderte Akzentsetzung, über die wir gegenwärtig beraten und zu der ich im Vorgriff auf noch zu treffende Entscheidungen nur zwei Stichworte nennen will: Da ist zunächst die Notwendigkeit, sich verstärkt der Jugend und der Sprachförderung der Jugendlichen zuzuwenden. Ich hatte beeindruckende Begegnungen mit Vertretern russlanddeutscher Jugendverbände in Kasachstan und Russland, in denen ich den Wunsch dieser Jugendlichen kennenlernen konnte, sich zu ihrer deutschen Herkunft zu bekennen. Sie leben in Vielvölkerstaaten und können ihre Identität kaum anders als mit Bezug auf die eigene Herkunft finden. Da ist zum zweiten die Frage der Elitenbildung und Elitenentwicklung. Die russlanddeutsche Minderheit in den Herkunftsgebieten braucht eine verstärkte Entwicklung kultureller Eliten, die in der Lage sind, die Erfahrungen der Volksgruppe authentisch wieder zu geben und zu vertreten. Die Arbeit, die über unsere Mittlerorganisation GTZ im Rahmen der Begegnungsstättenarbeit gemacht wird, kann durchaus ein Emanzipationsprogramm der langfristig unterdrückten russlanddeutschen Volksgruppe gelten. Aber trotz derartiger Bemühungen hat sich bisher noch nicht einmal ansatzweise so etwas wie eine kulturelle Avandgarte der Russlanddeutschen entwickelt. Selbst die GTZ hat unter ihren einheimischen Mitarbeitern viel mehr ethnische Russen als Russlanddeutsche. Dieser Umstand scheint bisher kaum für Beunruhigung gesorgt zu haben, ich halte ihn für ein alarmierendes Indiz. Ohne die entschlossene Ergänzung der bisherigen Bemühungen etwa durch akademische Austauschprogramme wird die unverzichtbare Neubildung einer kulturellen russlanddeutschen Elite auf der Strecke bleiben. Diese Einsicht erfordert Bereitschaft zum Umdenken: So war die Förderung der beruflichen Ausbildung, die in früheren Zeiten sicher notwendig damit die Angehörigen der deutschen Minderheit vor Ort Auskommen und Geldverdienst fanden. Angesichts der Herausforderung einer wirklichen Elitebildung können diese Bildungsangebote nicht länger als hinreichend gelten. Sie vermitteln ein Ausbildungsniveau, das jedem russischen Staatsbürger zu wünschen ist aber keinerlei kulturelle Spezifik vermittelt. Wenn man ernsthaft und kritisch über die Zukunft der deutschen Minderheit in den GUS-Staaten nachzudenken beginnt, so ergeben sich zahlreiche Fragen, für deren sachgerechte Beantwortung eine wissenschaftliche Einschätzung wie sie Ihr Arbeitskreis trifft sicher hilfreich wäre. Nach welchem Leitbild können sich die russlanddeutschen Minderheiten zukünftig entwickeln? Müssen sich die Russlanddeutschen mit der „Heimatlosigkeit“ ihrer Volksgruppe innerhalb Russlands abfinden, die das Ergebnis von Deportation und kommunistischer Staatswillkür darstellt, sollen sie ihre kulturelle Identität in der Situation der Diaspora entwickeln? Oder können sie an dem herkömmlichen Staatsverständnis Russlands anknüpfen, einem Vielvölkerstaat, in dem jedes Volk sein eigenes, heimatliches Territorium meist sogar eine eigene Staatlichkeit besitzt? Bei meinen bisherigen Besuchen gewann ich den Eindruck, dass die Selbstorganisation der Russlanddeutschen in Kasachstan, wo die Deutschen sich seit dem Zerfall der Sowjetunion mit ihrer Diasporasituation abfinden mussten, problemloser funktioniert als in der Russischen Föderation. Ob die Bindungskraft der gemeinsamen deutschen Identität auf Dauer stark genug ist, um in einem Land der Ausdehnung Mitteleuropas die vorhandenen regionalen Gliederungen in einer gesamtstaatlichen Vereinigung der Deutschen Kasachstans zusammenzubinden bleibt abzuwarten. In Russland hat sich auf föderaler Ebene – glücklicherweise nicht in den regionalen Gliederungen – eine Auseinandersetzung zwischen den russlanddeutschen Organisationen entwickelt, die kaum zu befrieden scheint und hinter der letztlich ein Konflikt um die ungelöste Leitbildfrage steht. Erschwerend kommt hinzu, dass der russische Staat sich gegenüber den Erwartungen der russlanddeutschen Minderheit gerade in dieser Frage höchst ambivalent verhält. Die Russlanddeutschen warten in Russland noch immer auf ihre gesetzliche Rehabilitierung. Dies ist angesichts der Leidensgeschichte dieser Volksgruppe beklagenswert. Dabei ist aber zu bedenken, dass eine Rehabilitierungsentscheidung für den russischen Gesetzgeber mit einer Anzahl heikler Fragen verbunden scheint. Gehört zu einer solchen Rehabilitierung nicht die Wiederherstellung der russlanddeutschen Staatlichkeit? Wie soll diese ermöglicht werden und welche Konsequenzen entstehen dabei für die zukünftige Selbstorganisation der Deutschen? Immerhin existiert seit 1992 ein Präsidentenerlass zur Wiederherstellung der Wolgarepublik und Rehabilitierung der Russlanddeutschen, der nie umgesetzt aber bisher auch nicht aufgehoben wurde. Er scheint politisch tot zu sein, ist aber für viele russlanddeutsche Politiker nach wie vor Ausgangspunkt und Maßstab ihrer Rehabilitierungserwartungen. Andere stellen die Frage, ob es nicht realistischer wäre von der gegenwärtigen Diasporasituation auszugehen, um in Sachen Rehabilitierung endlich voran zu kommen. Die Bundesregierung konnte im Rahmen ihrer Hilfenpolitik bisher kaum Einfluss auf die Lösung dieser Probleme nehmen. Die Begegnungsstättenarbeit durch unsere Mittlerorganisation GTZ basiert auf einem breit gefächerten Netzwerk von Begegnungszentren und Begegnungsstätten mit weiter räumlicher Streuung und einem Verbindungssichernden Beratungs- und Informationssystem. Während diese Arbeit eher in diasporagerechter Organisationsstruktur erfolgt, wurde mit der besonderen Förderung der beiden deutschen Rayons Halbstadt und Asowo in Westsibirien wenigstens auf kommunaler Verwaltungsebene ein Stück russlanddeutscher Territorialität gesichert. Allerdings sind diese beiden ländlichen Siedlungsbezirke auf landwirtschaftlichen Grenzstandorten nur Kristallisationspunkte der Präsenz und des Wirkens der Russlanddeutschen in den um ihren Bevölkerungsbestand bangenden sibirischen Gebieten. Unsere Bemühungen in der Zusammenarbeit waren vor allem darauf gerichtet, eine Fortsetzung des russischen föderalen Zielprogrammes zugunsten der Russlanddeutschen zu erreichen, das seit 1996 als Mitfinanzierungsinstrument unserer Hilfenpolitik eine wichtige Rolle gespielt hat. Die finanzielle Bilanz dieser Programme ist aus gegenwärtiger Sicht eher ernüchternd: Im Rahmen der zehnjährigen Laufzeit wurden nur 10% des versprochenen Budgets umgesetzt. Das Programm läuft in diesem Jahr aus, über die Möglichkeiten seiner Fortsetzung werden wir hoffentlich bei der geplanten Sitzung der gemeinsamen Regierungskommission im Frühjahr 2007 genaueres erfahren. Alle Erfahrungen sprechen dafür, dass der Gesichtspunkt historischer Rehabilitierungsverpflichtungen gegenüber den Russlanddeutschen in der politischen Klasse der russischen Föderation kaum noch eine entscheidungsprägende Rolle spielt. Das erhöht unsere Verantwortung für die Rechte dieser gedemütigten Volksgruppe einzustehen. Dabei können wir davon ausgehen, dass die Entwicklung russlanddeutscher Gemeinschaften mit ihren spezifischen Bindungen in die Bundesrepublik Deutschland gerade in den sibirischen Gebieten (nicht zuletzt vor dem Hintergrund der dortigen demografischen Herausforderungen) dem russischen Staat höchst willkommen ist. Hier liegen Chancen für die weitere Einbindung unserer Hilfenpolitik, die wir gezielt nutzen sollten. Aus meiner Sicht ergeben sich neue Ansatzpunkte zur Verknüpfung unseres Hilfeanliegens mit den staatlichen Zielvorstellungen Russlands auch im Zusammenhang mit dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz der nationalen Minderheiten, das in Russland seit Dezember 1998 in Kraft ist. (Auch die Ukraine hat es ratifiziert.) Zu den 18 nationalen Minderheiten, die die Russische Föderation in diesem Abkommen ausgewiesen hat, gehören ausdrücklich auch die Deutschen. Das Abkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, die nationalen Minderheiten vor Diskriminierung und vor Assimilierung gegen ihren Willen zu schützen. Es verpflichtet zu Schutz und Fördermaßnahmen für die Minderheiten im Bereich Bildung, Kultur, Schule und im gesellschaftlichen Leben. Das Abkommen sieht auch Implementierungsmechanismen vor, wie etwa die Staatenberichte, die Russland bereits schon einmal verfasst und abgeliefert hat. Der Hinweis auf das Rahmenübereinkommen des Europarates macht deutlich, dass der Aussiedlerpolitik neue Aufgabengebiete zuwachsen. In der Förderung der deutschen Minderheiten in Mittelosteuropa und in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion kann sie einen Beitrag für zukunftsweisende Konzepte leisten. In den Staaten Mittelosteuropas, wo man für die Siedlungen der Deutschen schon vor Jahrhunderten so etwas wie ein europäisches Interesse unterstellen mag (man denke z. B. an die Siebenbürger Sachsen oder Donauschwaben), kann die deutsche Minderheit einen Beitrag zur Entwicklung der Europäischen Union leisten. Etwa, indem sie ihre Verbindungen nach Deutschland einbringt und z.B. im Beitrittsstaat Rumänien hilft, europäische Standards zu erarbeiten und zu erreichen. Für die Beziehung der Nachfolgestaaten der Sowjetunion, wo wir das Interesse an guter Partnerschaft haben, können die Russlanddeutschen eine Brückenfunktion übernehmen, die zur zivilgesellschaftlichen Verbindung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Russland oder Kasachstan beitragen. Ausgangspunkt dieser politischen Bemühungen bleibt auch für die Zukunft der Gedanke der Kriegsfolgenbewältigung und der Wahrnehmung nationaler Verantwortung nach dem 2. Weltkrieg. Es ist der Bundesrepublik Deutschland gut bekommen, dass der deutsche Staat in der Politik der Kriegsfolgenbewältigung nicht das „Abstreifen“ eines fatalen Kapitels deutscher Geschichte und seiner Folgen sondern immer auch die Schaffung zukunftsweisender Friedenstrukturen gesehen hat. Auch unsere Aussiedlerpolitik hat diese Perspektive. Lassen wir uns also nicht entmutigen. Wie immer sich ihre zukünftigen Aufgabenfelder abzeichnen, die Problemstellungen sind hinsichtlich der kulturellen, geschichtlichen, aber auch der rechtlichen Voraussetzungen vielgestaltig und kompliziert genug, um auch zukünftig auf wissenschaftliche Begleitung angewiesen zu bleiben. Wenn ich also abschließend dem Göttinger Arbeitskreis für die nächsten Jahrzehnte alles Gute und eine erfolgreiche Arbeit wünsche, so tue ich es unter diesem Gesichtspunkt mit durchaus eigennützigen Motiven. Dr. Christoph Bergner |
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