Samstag, 30. November 2024

 
 

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ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHEMALIGE KRIEGSGEFANGENE IN OSTDEUTSCHLAND

Ab 1. Juli erhalten die Kriegsgefangenen des 2. Weltkrieges, die erst nach dem 31.12.1946 entlassen wurden, eine Einmalentschädigung von 500 - 1500 € (je nach Entlassungsdatum).
Pressemitteilung Dr. Christoph Bergner vom 6. Juni 2008

Der Bundestag hat eine Regelung verabschiedet, die im Schatten der allgemeinen politischen Debatten nur geringe Beachtung findet, deren Erarbeitung und Durchsetzung mir selbst aber erhebliche Mühen bereitet hat.

Während die sogenannten Spätheimkehrer im Westen Entschädigungen erhielten, blieben die Kriegsgefangenen in der SBZ / DDR ohne entsprechende Unterstützungsleistungen.

Das Verständnis der SED bei der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit war willkürlich. Der Gedanke des Lastenausgleichs unter den Deutschen war ihr fremd. Wer als Wehrmachtsangehöriger in Gefangenschaft geriet und nach Kriegsende noch Zwangsarbeit leisten musste, hatte eben Pech gehabt. Die DDR fühlte sich denen, die auf diese Weise stellvertretend für ganz Deutschland in Arbeitslagern Reparationsleistungen erbrachten, nicht verpflichtet.
Auch nach der Wiedervereinigung war es schwierig, das Anliegen der Spätheimkehrer Ost wieder aufzugreifen. In den neuen Bundesländern bildeten sich Heimkehrerverbände. Die Heimkehrerstiftung leistete in Notlagen Hilfen und ergänzende Rentenleistungen. Die Hoffnung auf Entschädigung blieb aber bisher unerfüllt.
Als parlamentarischer Staassekretär im BMI bin ich u.a. auch für Fragen des Kriegsfolgenrechts zuständig. Ich habe mich in dieser Funktion für eine späte symbolische Wiedergutmachung gegenüber den Spätheimkehrern Ost eingesetzt und bin froh und dankbar, dass mit der Beschlussfassung in dieser Woche das Ziel einer entsprechenden Entschädigung noch in diesem Jahr erreicht wird.

 
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