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VORZIEHEN DER SOZIALBEITRÄGE SOLL ARBEITGEBER NICHT UNNÖTIG BELASTEN

Pressemitteilung an die Sonntagsnachrichten vom 19.01.2006

Nach dem von der rot-grünen Regierungskoalition in der vergangenen Wahlperiode eingebrachten Gesetz müssen Unternehmen nach dem Beitragsentlastungsgesetz die fälligen SV-Beiträge ab diesem Jahr bereits am drittletzten Bankarbeitstag des Vormonats und nicht erst zur Mitte des Folgemonats zahlen. Begründet wurde diese Regelung mit der notwendigen Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherung.


Verständlicherweise kritisieren vor allem personalintensive klein- und mittelständische Unternehmen die damit verbundene wirtschaftliche Belastung und fürchten den hohen bürokratischen Aufwand durch diese Neuregelung. Da kurz vor dem Ende des Monats die endgültige Gehaltsabrechnung wegen der variablen Bestandteile noch nicht feststehe, seien sie zu einer Doppelabrechnung gezwungen.


Gerade diese Doppelabrechnung will die neue Bundesregierung den Arbeitgebern ersparen.

Auf Vorschlag des CDU/CSU-geleiteten Parlamentskreises Mittelstand im Deutschen Bundestag überweisen Unternehmen jeden Monat einen Vorabbeitrag auf der Basis der Ist-Werte des Vormonats. Im Folgemonat, nach Vorliegen der detaillierten Abrechnung, wird sich dann eine Differenz zu dieser Vorausberechnung ergeben, die einfach zur Beitragszahlung für diesen Monat addiert oder subtrahiert wird.


„Nach der Einigung über den Koalitionsvertrag war eine grundsätzliche Änderung dieser Regelung nicht mehr möglich“ stellt der Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Dr. Christoph Bergner klar. „Die neue Bundesregierung sorgte nun dafür, dass alle Arbeitgeber auch künftig nur 12 Beitragsnachweise im Jahr erstellen müssen. Bisher erforderliche Stornierungen und Korrekturbelege entfallen. Damit auch Unternehmen mit enger Finanzlage im Monat der Umstellung nicht über Gebühr belastet werden, können sie den im Januar fälligen Beitrag über sechs Monate strecken“, erläutert Christoph Bergner die im Bundeswirtschaftsministerium beschlossenen Maßnahmen.


Halle, den 19.01.2006


Dr. Christoph Bergner, MdB


 
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