Freitag, 29. November 2024

 
 

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Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig.

Für Aufregung in den Medien sorgte am Beginn dieser Woche die Meldung im SPIEGEL über die Ergebnisse der Sitzung des Vertrauensgremiums des Haushalts-ausschusses des Deutschen Bundestages, nach der 27 Bundestagsabgeordnete der LINKEN vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Das zur Vertraulichkeit verpflichtete Gremium prüft u.a. die Wirtschaftspläne der drei Nachrichtendienste: des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Das Vertrauensgremium stellt gemeinsam mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) und der G-10-Kommission die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste sicher. Die Bundesregierung ist gesetzlich dazu verpflichtet, den genannten Gremien umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. In beiden Gremien sind auch Abgeordnete der Linken Mitglied.

Die Beobachtung der LINKEN wird im letzten Verfassungsschutzbericht aus dem ersten Entwurf des Grundsatzprogramms abgeleitet. Darin heißt es: "Wir streben eine sozialistische Gesellschaft an. (...) Demokratischer Sozialismus zielt auf grundlegende Veränderungen der herrschenden Eigentums-, Verfügungs- und Machtverhältnisse." Eine Rolle spielen hierbei auch diverse parteiinterne Gruppen, wie z.B. die Kommunistische Plattform.

Die öffentliche Empörung der Oppositionsparteien und das Aufspringen der Medien gipfelte nun darin, dass der LINKEN-Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi fordert, die Beobachtung der 27 Abgeordneten vollständig einstellen zu lassen und einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion im Bundestag ankündigt. Der Abgeordnete Roland Claus bezeichnete das BfV gegenüber der Berliner Zeitung als "Luschenbehörde mit einer verheerenden Wirkung“. Nach eigener Aussage gegenüber der Zeitung geriet er erstmals 1984 ins Blickfeld des Verfassungsschutzes, weil er als damals 29-jähriger FDJ-Funktionär in Halle eine Demonstration gegen die Nato-Nachrüstung organisiert hatte.
Zunächst einmal ist es sehr verwunderlich, dass die LINKE ein Thema, das seit 1995 relevant ist, genau zu diesem Zeitpunkt in den Fokus der Öffentlichkeit rückt. Denn bereits seit 1995 schließt die Beobachtung durch den Verfassungsschutz auch vereinzelt Abgeordnete der PDS bzw. Linken mit ein. Vor diesem Hintergrund ist auch die öffentliche Erregung einiger Abgeordneter der SPD und von B90/GRÜNEN unverständlich, denn diese Beobachtung fand auch in ihrer Regierungszeit statt.
Dass die Beobachtung (nicht Überwachung!) von Abgeordneten der Gesetzeslage entspricht, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in einem höchstrichterlichen Urteil am 21. Juli 2010. Konkret wurde hier im Fall des Thüringer Linkspartei-Politikers Bodo Ramelow geurteilt, dessen Beobachtung durch das Gericht als rechtmäßig und verhältnismäßig eingeschätzt wurde.
Der Verfassungsschutz hat generell den gesetzlichen Auftrag, solche Bestrebungen zu beobachten, die „gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit“ des Landes gerichtet sind (Paragraph 3 Verfassungsschutzgesetz). Die Beobachtung ist daher zulässig, „weil die Partei ,Die Linke’ verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt“, wie am Leipziger Gericht festgestellt wurde.

Die LINKE versucht nun, sich exakt in einer Situation zum Opfer zu stilisieren, in der die Arbeit des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur rechtsextremen Terrorgruppe kritisch überprüft wird. In subtiler Weise wird dabei der Verfassungsschutz als unsauberes Instrument des Rechtsstaats diskreditiert und teilweise sogar unterschwellig mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR in Verbindung gebracht.
Dabei unterliegt das dem Bundesinnenministerium zugeordnete Bundesamt für Verfassungsschutz den oben aufgeführten parlamentarischen Kontrollen, es hat nach dem Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten keine Vollzugsbefugnisse, dafür aber einen klaren gesetzlichen Auftrag.
Wer die Beobachtung von Abgeordneten für „unerträglich“ hält, wie es die Bundesjustizministerin in einem Interview getan hat, kann eine Gesetzesänderung einbringen, die Abgeordnete von der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ausnimmt. Doch gilt zu bedenken: Schließen wir Abgeordnete generell von der Beobachtung aus, so könnte dies zukünftig auch Abgeordnete der NPD oder weiterer extremistischer Parteien betreffen, sollten sie Sitze in einem Parlament erringen. Kritikern des Verfassungsschutzgesetzes steht es frei, einen Änderungsantrag zum Gesetz einzubringen, nach dem der Verfassungsschutz alle Abgeordnete beobachten darf - außer die der LINKEN. Offensichtlich ist es das, was Herrn Gysi vorschwebt. Dass eine solche Regelung den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 GG) verletzen würde, versucht Herr Gysi in seiner hemmungslosen Propagandakampagne vorsätzlich zu ignorieren. Die Kritik an der Arbeit des Verfassungsschutzes hinsichtlich der Beobachtung von Abgeordneten ist daher zurückzuweisen.
Eigentlich steckt hinter dieser Auseinandersetzung ein grundsätzlicher Konflikt, dem wir uns stellen müssen: Seit Jahren gibt es eine Tendenz der systematischen Verharmlosung des Linksextremismus. Die PDS/LINKE sollte sich mit den Extremisten in ihren eigenen Reihen auseinandersetzen statt das Bundesamt für Verfassungsschutz zu diffamieren, das die Aufgabe hat, alle verfassungsfeindlichen Tendenzen zu erfassen und die Öffentlichkeit darüber qualifiziert zu informieren.

 
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